Stand: Februar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Conve GmbH, Lerchenweg 33, 9400 Wolfsberg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt unter FN 447865a, UID: ATU70327103 (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der eLearning-Plattform sowie die Erstellung von eLearning-Schulungen.
(2) Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Die Leistungen des Anbieters richten sich nicht an Verbraucher. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:
a) Plattform-Abo: Bereitstellung einer webbasierten eLearning-Plattform (nachfolgend „Plattform") zum Hosting, zur Verwaltung und zur Durchführung von eLearning-Schulungen, einschließlich Mitarbeiterverwaltung, Lernfortschrittstracking und Zertifikaterstellung.
b) Schulungserstellung: Produktion individueller, interaktiver eLearning-Schulungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Materialien (nachfolgend „Schulungsauftrag").
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket (Starter, Business, Enterprise) gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(3) Der Anbieter setzt zur Schulungserstellung unter anderem KI-gestützte Werkzeuge ein. Die produzierten Schulungen werden vor Bereitstellung einer fachlichen Qualitätskontrolle unterzogen.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag über das Plattform-Abo kommt mit Absendung der Bestellung durch den Kunden über das Online-Bestellformular und der Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail zustande.
(3) Ein Schulungsauftrag kommt durch Erteilung des Auftrags über das Dashboard der Plattform und die Auftragsannahme durch den Anbieter zustande.
(1) Der Anbieter stellt die Plattform nach Vertragsschluss und Übermittlung der Zugangsdaten zur Verfügung. Der Anbieter schuldet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 %, gemessen auf Monatsbasis, wobei angekündigte Wartungsfenster (maximal 4 Stunden pro Monat, nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten) nicht als Ausfallzeiten gelten.
(2) Bei Schulungsaufträgen gilt: Der Anbieter produziert die Schulung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Materialien und Vorgaben. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung erforderlichen Materialien, Informationen und Freigaben zeitgerecht und in verwendbarer Form bereitzustellen.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine zügige Umsetzung von Schulungsaufträgen. Konkrete Liefertermine sind nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
(4) Nach Fertigstellung wird die Schulung dem Kunden im Dashboard zur Prüfung bereitgestellt. Der Kunde hat ab Bereitstellung 10 Werktage Zeit, die Schulung zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Eine Korrekturschleife ist im Erstellungspreis inkludiert. Nach Ablauf der Prüffrist oder bei ausdrücklicher Freigabe gilt die Schulung als abgenommen.
(5) Änderungswünsche, die über die Korrektur von Mängeln hinausgehen (z. B. inhaltliche Erweiterungen, Änderung der Struktur), gelten als gesonderter Auftrag und werden nach Aufwand berechnet.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
(2) Die monatliche Abo-Gebühr wird jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Schulungsaufträge werden nach Abnahme gemäß § 4 Abs. 4 in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 456 UGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Einwendungen gegen Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Folge bei Rechnungslegung hinweisen.
(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Das Plattform-Abo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail an office@conve.eu zu erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: - der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug gerät, - der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt (§ 9), - über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.
(4) Laufende Schulungsaufträge bleiben von der Kündigung des Abos unberührt und werden zu den vereinbarten Konditionen abgeschlossen, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren.
(5) Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden zur Plattform deaktiviert. Der Kunde hat ab Kündigung 30 Tage Zeit, seine Daten (Schulungen, Mitarbeiterdaten, Zertifikate, Auswertungen) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Materialien verbleiben im Eigentum und in der Rechtsinhaberschaft des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer der Auftragsbearbeitung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
(2) An den vom Anbieter erstellten Schulungen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht für den internen Gebrauch innerhalb seiner Organisation. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Schulungen den Mitarbeitern des Kunden über die Plattform zugänglich zu machen.
(3) Die den Schulungen zugrunde liegenden Templates, Animationen, technischen Frameworks und KI-Modelle des Anbieters bleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält daran keine Rechte.
(4) Eine Weitergabe, Sublizenzierung oder der Weiterverkauf der Schulungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(5) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung zur Erstellung der Schulungen keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung resultieren.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und die erstellten Schulungen den vom Kunden freigegebenen Vorgaben entsprechen.
(2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des ABGB und des UGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der jeweiligen Schulung bzw. ab Bereitstellung der Plattform. Für Mängelrügen gilt § 4 Abs. 4.
(3) Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung. Dies gilt nicht für Personenschäden.
(4) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Personenschäden.
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und der darauf basierenden Schulungen. Die inhaltliche Verantwortung für die Schulungsinhalte verbleibt beim Kunden.
(7) Schadenersatzansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht zur Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder sonstiger Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Kunde darf die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt (z. B. durch automatisierte Massenabfragen, Einschleusen von Schadcode oder Versuche, Sicherheitsmechanismen zu umgehen).
(4) Bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit österreichischem Recht.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab (Data Processing Addendum), die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(3) Näheres zum Datenschutz regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.conve.at/datenschutz.html.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, (c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung überdauert das Vertragsende um zwei Jahre.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Abo-Gebühr sowie die Preise für Schulungsaufträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats zu ändern.
(2) Die Ankündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu, auszuüben innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Strom, Internet) sowie vergleichbare Umstände, die außerhalb der zumutbaren Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse unter Beifügung des geänderten Textes.
(2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(3) Im Falle des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (Landesgericht Klagenfurt), soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Conve GmbH Lerchenweg 33, 9400 Wolfsberg, Österreich FN 447865a, LG Klagenfurt | UID: ATU70327103 Geschäftsführer: Andreas Preiml E-Mail: office@conve.eu | Tel.: +43 664 5107502